Der Bielefelder Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) will Mitte Februar 2011 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz einreichen. Er hat nach eigenen Angaben die Rechtsanwälte Dominik Boecker und Thomas Stadler damit beauftragt, die Beschwerde auszuarbeiten. Der Verein ruft die Bürger dazu auf, sich an der Initiative zu beteiligen.
Das Zugangserschwerungsgesetz, durch das der Zugang zu Abbildungen sexuellen Missbrauchs im Internet versperrt werden soll, ist am 23. Februar dieses Jahres in Kraft getreten. Das Bundesinnenministerium hat aber erlassen, dass es nicht angewendet werden soll. Bereits diesen Schwebezustand hielten Sachverständige in einer Bundestagsanhörung im November für rechtswidrig.
Stadler meint, dem Bund fehle in diesem Fall die Gesetzgebungskompetenz. Die Regelung betreffe ausschließlich den Bereich des Polizei- und Sicherheitsrechts, sie falle damit in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder. Auch mangele es dem Bund an der Kompetenz, das Gesetz mit einer eigenen Behörde zu vollziehen.
Zudem fehle es dem Gesetz an der erforderlichen Bestimmtheit und Normklarheit, meint Stadler. Es verstoße gegen Wesentlichkeitsgrundsatz in Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Demnach müsse der Gesetzgeber die für den Grundrechtseingriff wesentlichen Aspekte selbst regeln und dürfe sie nicht der Verwaltung überlassen.
Der FoeBuD argumentiert darüber hinaus, das Zugangserschwerungsgesetz schaffe die technische Grundlage für eine landesweite Zensurinfrastruktur im Internet. Das Risiko sei groß, dass Webseiten gesperrt werden, die kein strafbares Material beinhalten. Zudem würden kriminelle Inhalte nicht gelöscht, Computerkundige könnten die Sperre leicht umgehen.
Heise Online, Hannover, 17. Dezember 2010
Original: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsbeschwerde-gegen-Zugangserschwerungsgesetz-geplant-1155863.html