Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat sich mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die Mitgliedsstaaten die Entfernung von Kinderpornographie im Netz gesetzlich vorschreiben sollen. Nur in Ausnahmefällen soll sie filtern dürfen, hieß es in einem Änderungsantrag zum Entwurf der EU-Kommission zur besseren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs an Kindern. Das Votum des federführenden Gremiums dient als Empfehlung für die noch ausstehende Entscheidung des gesamten Parlaments. Zuvor wird sich der Ausschuss in einem verkürzten Trialog-Beratungsverfahren mit der Kommission und dem EU-Rat abstimmen. Dieser hatte sich zunächst für Websperren ausgesprochen.
Der Innenausschuss verlangt, dass Webseiten mit einschlägigem Material gelöscht werden, vor allem, wenn die Aufnahmen von einem Server in der EU zum Abruf bereitgehalten werden. Die EU soll mit Drittstaaten bei der "raschen Entfernung solcher Inhalte" von Plattformen in ihren Territorien kooperieren. Über den Erfolg der Säuberungsaktionen müsste die Kommission dem Parlament jährlich Bericht erstatten.
Falls inkriminiertes Material nicht gelöscht werden kann, dürften Mitgliedsstaaten "im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung die notwendigen Schritte zur Verhinderung des Zugangs" zu Kinderpornographie und anderem sexuellen Missbrauchsmaterial ergreifen. Das müsse in einem "transparenten Verfahren" mit "ausreichenden Schutzbestimmungen" geschehen. Einschränkungen sollen verhältnismäßig sein, die Nutzer darüber informiert werden. Betroffene einschließlich der Internetprovider sollen den Rechtsweg gehen können. Bei allem müssen EU-Menschenrechtskonvention und die in anderen Normenwerken gewährten Grundrechte beachtet werden.
Im Kampf gegen Kinderpornographie müsse auch die Identifizierung der Täter und die Strafverfolgung hohe Priorität haben, meint der Innenausschuss. An dieser Stelle müsse die internationale Zusammenarbeit zwischen Justiz- und Polizeibehörden ebenfalls gestärkt werden. Dabei sollten auch nationale Meldestellen eingerichtet werden.
Die Änderungsklausel geht über den ursprünglichen Kompromissvorschlag der konservativen Berichterstatterin Roberta Angelilli hinaus. Die Italienerin wollte zunächst zwar ebenfalls festschreiben, dass kinderpornographische Inhalte an der Quelle gelöscht werden müssen. Blockaden sollten aber zugleich als einfach einzusetzende, etwa schon während laufender Löschbemühungen greifende Zusatzoption auf nationaler Ebene zugelassen werden. Nicht durchsetzen konnten sich aber auch Abgeordnete, die Sperren nur mit Richtergenehmigung und auf Basis einer klaren gesetzlichen Verordnung erlauben wollten.
Joe McNamee von der Initiative "European Digital Rights" (EDRi) begrüßte die Entscheidung, da diese "für echte Kinderschutzmaßnahmen und gegen Symbolpolitik" eintrete. Von einem wichtigen Schritt, die "rechtslose Situation" in EU-Ländern zu beenden, die bereits zentrale Filtersysteme gegen Kinderpornographie einsetzen, sprach Christian Bahls vom Verein MissbrauchsOpfer Gegen Internet-Sperren (MOGiS). Vertreter vom Arbeitskreis Zensur und der Bürgerrechtsvereinigung FoeBuD meinten, dass Staaten wie Tunesien, Ägypten und Iran in den vergangenen Tage vorgeführt hätten, wie Infrastrukturen zur Internetzensur eingesetzt werden könnten. Nur das Löschen kinderpornographischer Seiten funktioniere rechtsstaatlich und nachhaltig.
Stefan Krempl
Heise Online, Hannover, 15. Februar 2011
Original: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Innenpolitiker-Keine-obligatorischen-Websperren-in-der-EU-1189724.html