ausdrücklich zustimmen müssen, dass Meldebehörden Auskünfte über Vor- und Familiennamen, akademische Grade sowie gegenwärtige Anschriften für Werbung und Adresshandel herausgeben dürften. Diese Form der Einwilligung hält Aigner "nach wie vor für den besseren Weg".
Mitten in der Sommerpause laufen Opposition sowie Verbraucher- und Datenschützer derweil weiter Sturm gegen das von Schwarz-Gelb zunächst heimlich, still und leise während der Fußball-EM im Parlament durchgebrachte Gesetz zur "Fortentwicklung des Meldewesens". Der Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, kündigte an, den "besonders ärgerlichen Fall schwarz-gelber Klientelpolitik" im Bundesrat aufhalten zu wollen. Diese Linie bestätigte der Regierungschef des rot-grün regierten Bremen, Jens Böhrnsen: Er glaube, dass die Länder noch Korrekturen erreichen könnten, sagte der SPD-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Für das grün-rot regierte Baden-Württemberg unterstrich Bundesratsminister Peter Friedrich (SPD), dass eine Weitergabe von Daten ohne Zustimmung des Bürgers nicht mitgetragen werde. Ähnliche Töne waren aus dem rot-grünen Rheinland-Pfalz zu hören.
Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hatte das Gesetz Ende vergangener Woche als "gefährlichen Unsinn" bezeichnet. Er wolle nicht, dass seine Heimatstadt seine Adresse an Werbefirmen oder professionelle Datensammler verkaufen kann, führte er seine Einwände auf Facebook aus. Er wunderte sich zugleich "ein bisschen", dass der öffentliche Aufschrei so lange auf sich habe warten lassen. Matthias Höhn, Bundesgeschäftsführer der Linken, beklagte eine "gesetzlich verankerte Absage an das grundlegende Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Grünen-Fraktionschefin Renate Künast monierte im ZDF, dass sich Aigner "für die Bürger viel früher hätte einsetzen müssen". Die Verbraucherministerin habe dem Gesetz als Bundestagsabgeordnete "faktisch" zugestimmt. Nun werde es der Bundesrat kippen.
Mit dem Gesetz wird eine Vorgabe der Föderalismusreform von 2006 umgesetzt, wonach das Melderecht größtenteils von den Ländern auf den Bund übergeht. Es bedarf trotzdem noch der Zustimmung der Länderkammer, die so noch Nachbesserungen durchsetzen oder ihr Veto einlegen kann.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar legte mit seinen Vorbehalten derweil nach. Es gehe nicht an, dass Daten, die der Staat zwangsweise erhebt, gegen Entgelt und ohne Einwilligung des Betroffenen weitergegeben würden. Florian Glatzner vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geißelte im MDR einen Datenskandal. Vordrucke oder Hinweise für den Widerspruch zur Datenweitergabe gebe es bei den meisten Ämtern auf deren Webseiten. Sonst müssten sich Bürger derzeit im noch geltenden Meldegesetz ihres Bundeslandes unter "Rechte des Betroffenen" kundig machen und sich auf diese entsprechenden Paragrafen beziehen.
Der stellvertretende Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindetags, Helmut Dedy, wehrte sich gegen den Vorwurf, dass die Kommunen mit Adressen handeln wollten. Für diese sei der Schutz der personenbezogenen Daten ein "kostbares Gut", erklärte er gegenüber der "Süddeutschen Zeitung". Ein Entgegenkommen gegenüber den Adresshändlern im Bundesmeldegesetz wäre "problematisch".
Kommentatoren haben zudem das Video der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag entdeckt und sehen darin einen "Ausverkauf der Bürgerrechte in nur 57 Sekunden" sowie einen "Tiefpunkt des Parlamentarismus". Stein des Anstoßes: Zu später Stunde am Abend des vorletzten Sitzungstages vor der Sommerpause verzichteten die nur noch spärlich anwesenden Abgeordneten auf die sonst bei derlei Gesetzesvorhaben übliche abschließende Aussprache und gaben die vorgesehenen Redebeiträge zu Protokoll. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte bereits vor Jahren angesichts einer Häufung vergleichbarer Vorgänge gewarnt, dass eine derartige Herangehensweise nicht zum Standard der parlamentarischen Demokratie werden dürfe.
Eine Kampagne gegen das Gesetz haben die Bürgerrechtsorganisationen FoeBuD und Campact gestartet. Sie fordern die Chefs aller Bundesländer auf, gegen die Initiative zu stimmen. Der Appell kann online mitgezeichnet werden. 35.000 Unterschriften haben sich bereits angesammelt. Zur Erläuterung verweisen beide Organisationen auf den Hauptkritikpunkt, wonach die Bürger laut den Änderungen der Koalition aktiv Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer Stammdaten durch die Meldebehörden einlegen müssten. Selbst dieses "Opt-out" nütze aber nicht, wenn die Informationen dem Adresshändler oder Werber schon einmal vorlägen und nur "berichtigt" oder ergänzt werden sollten. Da irgendwelche Angaben quasi schon immer im Besitz der Interessenten seien, wäre so "der Datenschutz bei Meldedaten am Ende". Verbraucherschützer verweisen, darauf, dass es daher beim Inkrafttreten der neuen Bestimmungen besonders wichtig würde, sich direkt bei Unternehmen gegen eine Nutzung und Weitergabe der Informationen auszusprechen.
Stefan Krempl, Martin Holland
Heise Online, Hannover, 09. Juli 2012
Original: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Widerstand-gegen-neues-Meldegesetz-wird-heftiger-1634695.html