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Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss beim Melderecht

Bund und Länder haben sich nach monatelangem Tauziehen auf einen Kompromiss beim geplanten neuen Melderecht geeinigt. Der jetzt im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gefundene Kompromiss sieht vor, dass Einwohnermeldeämter persönliche Daten der Bürger nur dann an Firmen für Werbung und Adresshandel weitergeben dürfen, wenn die Betroffenen ausdrücklich eingewilligt haben. Das zunächst vom Parlament während der Fußball-EM im Juli ohne weitere Aussprache beschlossene reine Widerspruchspruchsprinzip gegen eine Weitergabe von Meldedaten ist damit vom Tisch.

Bürger sollen nun künftig ihre Zustimmung entweder generell der Meldebehörde oder individuell gegenüber einem einzelnen Unternehmen erteilen können. Die Ämter sollen stichprobenartig bei Firmen überprüfen, ob Einwilligungserklärungen vorliegen. Verstöße sollen mit Bußgeldern geahndet werden. Der Vermittlungsvorschlag ergänzt zudem die Vorgaben zur Zweckbindung der Auskunft und zum Wiederverwendungsverbot, um die Bürger vor Schattenmelderegistern und "Adresspooling" durch Direktmarketingfirmen oder Auskunfteien zu schützen. So soll ein Unternehmen die Meldedaten ausschließlich für den konkreten und übermittelten Zweck verwenden dürfen.

Der Bundestag hatte zunächst nicht nur ein "Opt-out" für den Transfer von Meldedaten an Werbefirmen oder Adresshändler für nötig befunden, sondern selbst diese Hürde zum Teil noch unterlaufen. Gegen die Aufweichung des ursprünglichen Regierungsentwurfs waren Bürgerrechtler sowie Verbraucher- und Datenschützer Sturm gelaufen. Nun hat das Aktionsbündnis "Meine Daten sind keine Ware" die Einigung im Vermittlungsausschuss begrüßt.

"Breiter Bürgerprotest" habe dazu geführt, dass die "datenschutzfeindliche Regelung des Bundestages" gekippt worden sei, freute sich Susanne Jacoby vom Online-Portal Campact. Dass die Einwilligung auch von den Firmen eingeholt werden kann, die Meldeinformationen abfragen, stelle aber noch ein Manko dar. "Damit bleibt eine Hintertür für missbräuchliche Datenabfragen offen", rügte Rena Tangens vom Verein Digitalcourage. Karin Schuler von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz riet die Bürger dazu, Meldebehörden aktiv darüber zu informieren, wenn sie eine Abfrage nicht erlauben wollen.

Die Übereinkunft muss noch von den Plenarversammlungen von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Vertreter beider Häuser signalisierten aber, die empfohlenen Änderungen bereits in dieser Woche durchzuwinken. Das überarbeitete Gesetz, demzufolge Meldeämter Berechtigten online rund um die Uhr Zugang zu ihren Datenbeständen geben sollen, könnte dann im Mai 2013 in Kraft treten.

Stefan Krempl

Heise Online, Hannover, 27. Februar 2013
Original: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vermittlungsausschuss-erzielt-Kompromiss-beim-Melderecht-1812001.html

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