Der Bielefelder FoeBuD e.V. hat gemeinsam mit dem Chaos Computer Club ein Internetportal eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger können hier Akten einstellen und anderen zugänglich machen können, die sie zuvor über das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angefordert haben. Damit können andere die hohe Gebühr (bis zu 500 Euro) für die Akteneinsicht sparen und die Behörden werden von doppelter Arbeit entlastet.
Die gemeinsame Aktensammelstelle ist ab sofort unter http://www.befreite-dokumente.de zu erreichen. "Wir möchten Bürgerinnen und Bürgern das Informationsfreiheitsgesetz schmackhaft machen und zeigen, dass es tatsächlich genutzt wird", erläutert Mitinitiator Frank Rosengart vom Chaos Computer Club, "zudem kritisieren wir die hohen Gebühren und möchten die Behörden ermuntern, die Akten von sich aus zu veröffentlichen". Auf der Internetplattform können Bürgerinnen, Journalisten oder Anwälte sehr einfach die Akten der Öffentlichkeit zugänglich machen, die per IFG von den Behörden "freigekauft" wurden. So können die Kosten für eine Recherche minimiert werden und der Staat wird transparenter. Akten, die bereits digital vorliegen, können direkt eingespielt werden. Ansonsten gibt es auch eine Faxnummer (040-40180156), an die man Akten schicken kann. Auch der Postweg steht offen (FoeBuD e.V., Befreite Dokumente, Marktstraße 18, 33602 Bielefeld).
Die Aktensammelstellte fungiert als "Marktplatz", wo sich Interessierte finden können, um die Kosten für eine Anfrage zu teilen. "Es ist eigentlich die Aufgabe der Behörden, eine solche Plattform bereit zu stellen, aber das wird noch einige Jahre dauern", bedauert Axel Rüweler vom FoeBuD e.V. "Die hohen Gebühren kann sich kaum jemand leisten und stehen im krassen Gegensatz zu dem, was das Gesetz eigentlich bezwecken sollte. Mit dem Portal versuchen wir, den Gebühren ein wenig entgegenzuwirken. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, hier für Abhilfe zu sorgen."
Das "Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes" oder kurz Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist seit dem 1. Januar 2006 in Kraft. Das IFG regelt den Zugang zu Akten und Dokumenten und gibt jedem interessierten Bürger die Möglichkeit, beliebige Akten ohne Begründung anzufordern oder einzusehen, sofern nicht wichtige Gründe dagegen sprechen. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es seit Jahren vergleichbare Gesetze. Das Auswärtige Amt war zuletzt in die Kritik geraten, weil es für vier Seiten Fotokopien 106 Euro an Gebühren verlangte.
Andrea Stickel
Interest, Kissing, 13. März 2006
Original: http://www.interest.de/DP/news.php?msg=2359&nsuche=&s=0&n=30&ID=771136251182