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Kritik an Entwurf für neues Urheberrecht

Verbände sehen »Raubzug gegen Kreative«

Der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedete Entwurf einer Novelle des Urheberrechts ist auf breite Kritik gestoßen. Verbände warfen der Bundesregierung vor, Urheber und Verbraucher zu benachteiligen.

»Tief enttäuscht« reagierte das Aktionsbündnis Kopiervergütung. Die Novelle trage den Bedenken der Verbände, darunter Journalistengewerkschaften und Verlegervereinigungen, »keinerlei Rechnung«. So sehe der Entwurf vor, dass die Urhebervergütung bei maximal fünf Prozent des Preises eines für private Kopien bestimmten Gerätes liegt. Die Vergütung werde damit den willkürlichen Preisfestsetzungen der Hersteller überlassen, so das Bündnis.

Die Gewerkschaft ver.di reagierte »mit Empörung« auf die Novelle. Die vorgesehene Regelung habe Einnahmeverluste bei den Urhebern und Künstlern »im mittleren zweistelligen Millionenbereich zur Folge«, so die Gewerkschaft. Der Entwurf komme einem »Raubzug gegen Kreative« gleich.

Bisher sind per Gesetz fixe Beträge vorgegeben, die dem Urheber mehr finanzielle Sicherheit geben. Nach dem neuen Gesetz sollen sich Verwertungsgesellschaften und Hersteller eigenständig über die Pauschalvergütung für die Geräte-Nutzung verständigen. Die Verbände fordern dagegen, dass für alle Geräte, die zum Vervielfältigen geeignet sind, Urhebervergütungen fällig werden.

Auch die Streichung der »Bagatellklausel«, die das illegale Kopieren bzw. den Download von Musikstücken in geringer Zahl und zum privaten Gebrauch straffrei gestellt hätte, stieß auf heftige Kritik. Malte Spitz vom Fairsharing-Netzwerk sagte, »mit diesem Entwurf ist Brigitte Zypries der Lobby der Medienindustrie quasi auf den Schoß gestiegen«. Durch den Wegfall würden besonders junge Menschen kriminalisiert. Oliver Moldenhauer von Attac sagte, die Entscheidung zeige, »wie stark der Einfluss der Unterhaltungsindustrie auf den Gesetzgebungsprozess ist. Zehn Millionen Tauschbörsen-Nutzer werden mit verschärfter Verfolgung bedroht«. Private Kopien von Werken, die nicht kopiergeschützt sind, sind nach der Novelle weiterhin erlaubt. Der Kopierschutz darf aber nicht umgangen werden. Auch ist es verboten, eine Kopie zu ziehen, wenn die Vorlage offensichtlich illegal ist. Wer illegal erstellte Kopien gewerbsmäßig vertreibt, riskiert eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Als »Sparpolitik der öffentlichen Hand auf Kosten der Verlage« bezeichnete der Börsenverein des Deutschen Buchhandels den Entwurf. Darin ist vorgesehen, dass Bibliotheken, Museen und Archive ihren Nutzern urheberrechtlich geschützte Bücher, CDs und Filme zugänglich machen können, ohne sie kaufen zu müssen. Der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, Alexander Skipis, sagte, dies sei »Selbstbedienung bei Verlagen«.

Vincent Koerner

Neues Deutschland, Berlin, 24. März 2006
Original: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=87765&IDC=2

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