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Bewegungsmelder

Strafe gegen Kriegsgegnerin wurde bestätigt

Wann ist Widerstand gegen den Afghanistan-Krieg durch einen übergesetzlichen Notstand gerechtfertigt? Das Amtsgericht Berlin-Moabit wurde am Freitag letzter Woche zum Ort sensibler Fragen der deutschen Außenpolitik.

Das Gericht bestätigte eine Ordnungsstrafe von 200 Euro wegen Verstoß gegen die Hausordnung des Bundestages. 15 Jahre bewaffneter Auslandseinsätze wurden im vergangen Jahr mit einer Ausstellungseröffnung gefeiert, bis hunderte Flugblätter sowie rosa Badelatschen geworfen wurden (Foto: indymedia). Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) stand dabei am Rednerpult. Rufe für den Abzug aus Afghanistan und gegen die deutsche Rüstungsindustrie waren zu hören. Der Staatsanwalt sah die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten. Ordnungsgemäße Arbeitsabläufe müssten gewährleistet sein. Eine Ordnung, die Kriege beschließt, erfordert Störung, befand dagegen die Angeklagte.

Die Verteidigerin Undine Weyers forderte einen Freispruch für ihre Mandantin, denn nicht nur das Recht auf Meinungsäußerung rechtfertige das Handeln, sondern auch ein übergesetzlicher Notstand. Sie beantragte die Ladung von Jung und Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), um zu bezeugen, dass in Afghanistan für Wirtschaftsinteressen gekämpft wird. Die Anwältin fragt vor allem: Ist das verfassungskonform? Militäreinsätze sind allein für den »Erhalt des Friedens zwischen den Völkern« vom Gesetz gedeckt, legte sie dar. Kriege für Wirtschaftsinteressen seien nicht legitimiert. Deshalb sei es richtig, von übergesetzlichem Notstand zu sprechen.

Doch die Richterin ließ einen Notstand nicht gelten. Sie verstehe nicht, wovon die Verteidigerin rede. Meinungsfreiheit würde nicht im Inhalt, sondern durch Ordnungsregeln begrenzt, so die Begründung. Wäre eine Holocaust-Ausstellung durch Nazis gestört worden, müsse das genauso unterbunden bzw. bestraft werden.

FoeBuD-Aufruf gegen Zensur des World-Wide-Web

Berlin (ND). Die Datenschutzorganisation FoeBuD ruft zur Unterzeichnung einer Verfassungsbeschwerde gegen Internetsperren auf. Das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz ist seit Februar 2010 in Kraft. Alle Initiativen, dieses Gesetz aufzuheben, waren bisher erfolglos. Der FoeBuD hat nun zwei Anwälte mit einer Verfassungsbeschwerde beauftragt.

Betroffen vom Zugangserschwerungsgesetz sind alle Internetnutzer, denen damit der freie Zugang zu Informationen verwehrt werden kann, Webseitenbetreiber, die befürchten müssen, dass ihre Internetseite versehentlich auf eine Sperrliste kommt und Internet-Service-Provider, die gesetzlich gezwungen sind, die Netzsperren umzusetzen. Bis zum 12. Februar 2011 können sich Betroffene an der Verfassungsbeschwerde beteiligen. Sie wird am 21. Februar 2011 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Neues Deutschland, Berlin, 22. Dezember 2010
Original: http://www.neues-deutschland.de/artikel/187006.nachrichten.html

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