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Öffentliche Akteneinsicht

Netzregelung

Der Bielefelder FoeBuD e. V. hat gemeinsam mit dem Chaos Computer Club ein Internetportal für offene Dokumente der anderen Art eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger sollen Akten einstellen und anderen zugänglich machen, die sie zuvor über das neue Informationsfreiheitsgesetz IFG angefordert haben.

Über diesen Weg sollen die teilweise sehr hohen Gebühr von bis zu 500 Euro nur einmal anfallen. Außerdem werden die Behördenmitarbeiter von doppelter Arbeit entlastet. „Wir möchten Bürgerinnen und Bürgern das Informationsfreiheitsgesetz schmackhaft machen und zeigen, dass es tatsächlich genutzt wird“, erläutert Mitinitiator Frank Rosengart vom Chaos Computer Club, „zudem kritisieren wir die hohen Gebühren und möchten die Behörden ermuntern, die Akten von sich aus zu veröffentlichen.“

Auf der neu eingerichteten Internetadresse befreite-dokumente.de können Bürgerinnen, Journalisten oder Anwälte sehr einfach die Akten der Öffentlichkeit zugänglich machen, die per IFG von den Behörden quasi freigekauft wurden. So können die Kosten für eine Recherche minimiert werden und der Staat wird transparenter. Akten, die bereits digital vorliegen, können direkt eingespielt werden. Zusätzlich ist eine Telefaxnummer (040-40180156) eingerichtet worden, an die man Akten schicken kann, sogar der Postweg steht offen. Die Aktensammelstellte fungiert zudem als Marktplatz, auf dem sich Interessierte finden können, um die Kosten für eine Anfrage zu teilen.

„Es ist eigentlich die Aufgabe der Behörden, eine solche Plattform bereit zu stellen, aber das wird noch einige Jahre dauern“, bedauert Axel Rüweler vom FoeBuD e. V. „Die hohen Gebühren kann sich kaum jemand leisten und stehen im krassen Gegensatz zu dem, was das Gesetz eigentlich bezwecken sollte. Mit dem Portal versuchen wir, den Gebühren ein wenig entgegenzuwirken. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, hier für Abhilfe zu sorgen.“

Das IFG regelt den Zugang zu Akten und Dokumenten und gibt jedem interessierten Bürger die Möglichkeit, beliebige Akten ohne Begründung anzufordern oder einzusehen, sofern nicht wichtige Gründe dagegen sprechen. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es seit Jahren vergleichbare Gesetze. Das Auswärtige Amt war zuletzt in die Kritik geraten, weil es für vier Seiten Fotokopien 106 Euro an Gebühren verlangte.

Niels Gründel

netzkritik.de, Bonn, 17. März 2006
Original: http://www.netzkritik.de/art/438.shtml

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