Mehr als 11.000 Menschen unterstützen bereits eine Verfassungsbeschwerden gegen die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten. Auch Datenschützer halten "Elena" nach dem Vorratsdaten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts für nicht mehr durchsetzbar.
Datenschützer halten das neue elektronische Meldeverfahren zur Erfassung von Arbeitnehmerdaten namens "Elena" für verfassungswidrig. Es sei sehr wahrscheinlich, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung "auch 'Elena' für verfassungswidrig erklärt wird", sagte der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix in einem Interview der "Zeit". "Elena" ist auch Thema der Konferenz der Datenschützer von Bund und Ländern, die in Stuttgart begonnen hat.
Dix zufolge lässt sich die Erfassung der Daten von bis zu 40 Millionen Beschäftigten mit einer von Datenschutzaktivisten bereits angekündigten Verfassungsbeschwerde vermutlich nicht vollständig verhindern. Denkbar wäre aber ein Teilerfolg. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe könnte etwa bei der Sicherung des gigantischen Datenpools eine regelmäßige Optimierung des Schutzes gegen Missbrauch fordern. Das könnte "Elena" so teuer machen, dass auch politische Akzeptanz nicht mehr durchsetzbar sei, sagte Dix.
Eine gegen das Vorhaben geplante Verfassungsbeschwerde findet immer mehr Unterstützer. Zwei Tage nach ihrer Freischaltung zählt die Internetseite schon mehr als 11.600 bestätigte Teilnehmer. Die Organisatoren fordern eine vollständige Löschung. Die Beschwerde soll Ende März beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden.
Seit Beginn des Jahres müssen alle Firmen die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Durch den Elektronischen Entgeltnachweis ("Elena") sollen Anträge auf staatliche Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld schneller bearbeitet werden.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat unterdessen die von der Union geforderte Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung bis zur parlamentarischen Sommerpause ausgeschlossen. Das zu erwarten, wäre "vollkommen utopisch", bekräftigte die FDP-Politikerin in der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "So funktioniert seriöse Gesetzgebung nicht." Innenminister Thomas de Maizière hatte die Unionsforderung unterstützt und erklärt, er halte es für möglich und nötig, bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Der Bundes-Datenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte einen generellen Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung, also die vorsorgliche Speicherung aller Verbindungsdaten von Telefongesprächen und Internetnutzungen für sechs Monate. Da die Verbindungsdaten detailliert gespeichert würden, handele es sich um einen "sehr weitgehenden Eingriff in Persönlichkeitsrechte", sagte er im WDR. Die Datenschützer beraten auch über Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Vorratsdatenspeicherung.
Nach dem Urteil vom 2. März ist das bisherige deutsche Gesetz, das Ermittlungen gegen Schwerverbrecher und Terrorverdächtige erleichtern sollte, verfassungswidrig. Leutheusser-Schnarrenberger erinnerte daran, dass auch die entsprechende EU-Richtlinie, die Deutschland zu einem solchen Gesetz verpflichtet, überprüft wird. Die EU-Bestandsaufnahme solle bis zum Herbst vorliegen. Es bringe nichts, jetzt übereilt irgendetwas in ein neues Gesetz zu schreiben, das später europarechtlich keinen Bestand habe, argumentierte die Ministerin.
n-tv, 17. März 2010
Original: http://www.n-tv.de/politik/Datenschuetzer-bekaempfen-Elena-article781491.html