Damit sollen Akten nur einmal bezahlt und dann kostenlos verfügbar gemacht werden. Zugleich, so die uneigennützige Idee der Initiatoren, werden auch die Behörden von doppelter Arbeit entlastet. Bereits digitalisierte Akten können direkt hochgeladen werden. In Papierform vorliegende Dokumente können auf dem Postweg oder per Fax eingereicht werden. Die Plattform soll Informationssuchenden auch die Möglichkeit geben, sich zusammen zu finden und so die Kosten für eine Anfrage zu teilen.
Das IFG bietet jedermann die Möglichkeit, Akten und Dokumente des Bundes ohne Begründung anzufordern, es sei denn, wichtige Gründe stehen dem entgegen. In Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und NRW gibt es solche Gesetze schon seit Jahren. Verbraucherorganisationen hatten im Zusammenhang mit dem Gesetz Kritik an Behörden geübt, weil für vier Fotokopien zum Beispiel 106 Euro Gebühren verlangt würden.
Das Portal sei eigentlich eine Aufgabe der Behörden, meint Axel Rüweler vom FoeBuD. Da nicht mit einer zügigen Umsetzung einer solchen Lösung von Seiten des Staates gerechnet werde, habe man eine eigene Lösung aufgesetzt.
Stephan Humer
onlinekosten.de GmbH, Hürth, 20. März 2006
Original: Sammelstelle für öffentliche Dokumente