Schon kurz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts löschen erste Provider die Datensätze. Jetzt interpretieren auch andere Orfanisationen das Urteil als Kampfansage gegen Datenspeicherung.
Wie bereits bekannt hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Urteil zur Verfassungsklage gegen die Speicherung von Telefon- und Internet-Nutzerdaten gesprochen. Demnach ist diese Massen-Speicherung nicht verfassungsmäßig und somit nicht zulässig.
Seit 2008 wurden bis jetzt Verbindungsdaten 6 Monate lang gespeichert. Diese Erfassung von Nutzungsdaten wurde nun mit dem Urteil von Karlsruhe für nichtig erklärt.
In diesem Kontext kommt jetzt auch die Datenbank zur Speicherung von Arbeitgeber-Informationen über Arbeitgeber "Elena" ins Visier der Datenschützer geraten. In dieser Datenbank werden vom Arbeitgeber zum Beispiel alle Informationen über Stundenlohn, Fehlzeiten oder Urlaubstage abgelegt - auch viele persönliche Daten des Arbeitnehmers werden in dieser Datei abgelegt. Das geht den Mitarbeitern von FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) zu weit, Sie wollen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen - eine entsprechende Petition hat man bereits auf den Weg gebracht.
Bereits nach zwei Tagen im Netz verzeichnet die Webseite von FoeBuD rund 8.500 Teilnehmer. Bis zum 25. März können sich noch weitere Unterstützer anmelden - die Beschwerde soll Ende März beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.
Sinn und Zweck der Datenbank? So können beispielsweise Arbeitsagenturen in Sekundenschnelle prüfen, ob der Antragsteller berechtigt ist und das schon ab 2012. In der Praxis sollen die Datensätze verschlüsselt sein und nur von einem Agentur-Mitarbeiter zusammen mit dem "Betroffenen" freigeschaltet werden. In der Theorie härt sich das gut an, in der Praxis und bei sich ändernder Gesetzeslage können dann auch schnell die Polizei oder andere Behörden auf die Daten zugreifen. Ab 2015 sollen auch Kranken- und Pflegekassen, Renten- und Unfallversicherung, Sozialämter und Studentenwerke die Daten nutzen können.
Ob Elena das gleiche Schicksal ereilt wie die Vorratsdatenspeicherung bleibt abzuwarten. Da das Projekt noch auf der alten Gesetzeslage basiert, stehen die Chancen gut.
Lars Craemer
os-informer.de, Fürth, 17. März 2010
Original: http://www.os-informer.de/aid,706603/Schon-8500-Unterzeichner-der-FoeBuD-Verfassungsbeschwerde-gegen-Entgeldnachweis-Elena/Software/News/