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BEFREITE DOKUMENTE

Ab März 2006 sind »befreite Dokumente« für alle im Internet abrufbar: Die gemeinsame Aktensammelstelle des FoeBuD e.V. und des CCC zum Informationsfreiheitsgesetz geht online.

Der Bielefelder FoeBuD e.V. hat gemeinsam mit dem Chaos Computer Club das Internetportal www.befreite-dokumente.de eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger können hier Akten einstellen und anderen zugänglich machen, die sie zuvor über das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angefordert haben. Damit können andere die hohe Gebühr (bis zu 500 Euro) für die Akteneinsicht sparen, die Behörden werden von doppelter Arbeit entlastet.

»Wir möchten Bürgerinnen und Bürgern das Informationsfreiheitsgesetz schmackhaft machen und zeigen, dass es tatsächlich genutzt wird«, erläutert Mitinitiator Frank Rosengart vom Chaos Computer Club, »zudem kritisieren wir die hohen Gebühren und möchten die Behörden ermuntern, die Akten von sich aus zu veröffentlichen.«

»Kosten für eine Anfrage teilen«

Im Portal können Bürgerinnen, Journalisten oder Anwälte sehr einfach die Akten der Öffentlichkeit zugänglich machen, die per IFG von den Behörden »freigekauft« wurden. So können die Kosten für eine Recherche minimiert werden und der Staat wird transparenter. Akten, die bereits digital vorliegen, können direkt eingespielt werden. Ansonsten gibt es auch eine Faxnummer 040. 401 801 56, an die man Akten schicken kann. Auch der Postweg steht offen: FoeBuD e.V., Befreite Dokumente, Marktstraße 18, 33602 Bielefeld. Die Aktensammelstelle dient als Marktplatz, auf dem sich Interessierte finden können, um die Kosten für eine Anfrage zu teilen.

»Es ist eigentlich die Aufgabe der Behörden, eine solche Plattform bereit zu stellen, aber das wird noch einige Jahre dauern«, bedauert Axel Rüweler vom FoeBuD e.V. »Die hohen Gebühren kann sich kaum jemand leisten und stehen im krassen Gegensatz zu dem, was das Gesetz eigentlich bezwecken sollte. Mit dem Portal versuchen wir, den Gebühren ein wenig entgegenzuwirken. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, hier für Abhilfe zu sorgen.«

Zum Hintergrund

Das ›Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes‹ oder kurz Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist seit dem 1. Januar 2006 in Kraft. Das IFG regelt den Zugang zu Akten und Dokumenten und gibt jedem interessierten Bürger die Möglichkeit, beliebige Akten ohne Begründung anzufordern oder einzusehen, sofern nicht wichtige Gründe dagegen sprechen. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es seit Jahren vergleichbare Gesetze. Das Auswärtige Amt war zuletzt in die Kritik geraten, weil es für vier Seiten Fotokopien 106 Euro an Gebühren verlangte.

Der FoeBuD e.V. möchte Bürgerrechte und Demokratie stärken und diese auch bei der Einführung neuer Technologien bewahren. Der Verein ist in der Vergangenheit vor allem durch die Organisation der BigBrotherAwards in der Öffentlichkeit bekannt geworden. Auch im Bereich RFID hat der FoeBuD e.V. richtungsweisende Impulse gesetzt und als erster in Deutschland mit seiner ›StopRFID-Kampagne‹ auf die Risiken der Technologie hingewiesen.

Der Chaos Computer Club e.V. setzt sich seit Anfang der 80er Jahre kritisch-kreativ mit neuen Technologien auseinander und beleuchtet die politischen und sozialen Nebenwirkungen der Vernetzung. Der Club als ›Kommunikationsplattform für Hacker‹ ist durch Aufdeckung von Sicherheitsproblemen bekannt geworden und setzt sich für freie Kommunikation in den Datennetzen ein. Vereinssitz ist Hamburg; der CCC ist bundesweit mit etwa 2000 Mitgliedern aktiv.

(Quelle: FoeBuD e.V. Newsletter vom 6. März 2006)

Aiga Kornemann

OWL-Kreativ, Bielefeld, 01. März 2006
Original: http://www.owl-kreativ.de/befreitedokumente.html

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