Der Aufschrei von Bürgern und Datenschützern hat Wirkung gezeigt: Das umstrittene Meldegesetz soll geändert und im Vermittlungsausschuss geprüft werden.
Nach dem breiten Aufstand gegen das Meldegesetz soll es Änderungen an den Plänen geben. Der Innenausschuss des Bundesrates plädierte am Donnerstag dafür, dass der Vermittlungsausschuss von Länderkammer und Bundestag sich den Entwurf noch einmal vornimmt und korrigiert. Alle 16 Länder seien sich einig gewesen, sagte der Ausschussvorsitzende, Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD) in Berlin. Am 21. September kommt die Länderkammer zu ihrer ersten regulären Sitzung nach der Sommerpause zusammen und kann den Vermittlungsausschuss dann offiziell anrufen. Das neue Meldegesetz soll einheitliche Regeln für den Umgang mit Bürgerdaten in den Meldeämtern schaffen. Bislang sind die Details den Ländern überlassen. Der Bundestag hatte das neue Gesetz Ende Juni auf den Weg gebracht, damit aber große Empörung ausgelöst. Der strittige Punkt: Nach dem aktuellen Entwurf sollen Meldeämter Namen und Adressen ohne ausdrückliche Einwilligung der Bürger zu Werbezwecken an Firmen weitergeben dürfen.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung vorgesehen, dass Bürger ausdrücklich zustimmen müssen, bevor ihre Daten weitergereicht werden. Der Innenausschuss des Bundestages hatte dies jedoch fast unbemerkt wieder gestrichen - und die verschärfte Fassung ging durch das Parlament. An der Abstimmung während des Halbfinalspiels der Fußball-EM zwischen Deutschland und Italien beteiligten sich damals nur wenige Abgeordnete. Datenschützer hatten vehement gegen die Entscheidung protestiert. Auch am Donnerstag demonstrierten Aktivisten von Datenschutzorganisationen vor dem Bundesrat gegen die jetzige Fassung des Gesetzes. Sie übergaben Schleswig-Holsteins Innenminister Breitner eine Sammlung von rund 190.000 Unterschriften gegen die bisherigen Pläne und verlangten Korrekturen. Die Kritiker des Gesetzes fordern, dass Meldeämter Daten nur mit dem Einverständnis der Bürger an Werber und Adresshändler weitergeben dürfen. Bei einer Überarbeitung der Pläne dürfe es nun keine faulen Kompromisse geben, mahnte Rena Tangens vom Datenschutzverein FoeBuD.
Breitner sagte, das Ziel aller Länder sei eine solche Einwilligungslösung. Bürger müssten aktiv die Zustimmung für eine Weitergabe ihrer Daten geben. "Meldedaten gehören nicht auf den Grabbeltisch von Adresshändlern", betonte der Minister. Die Piratenpartei bezeichnete eine Überarbeitung des Gesetzes als dringend notwendig. Hoheitlich geführte Melderegister dürften nicht als Datenquelle für Adresshandel, Parteien und Werbeindustrie zur Verfügung stehen, mahnte Parteivize Markus Barenhoff. Auch die Grünen begrüßten die Entscheidung in der Länderkammer. "Das Verfahren im Bundesrat ist nun die Chance, aus einem Kotau vor der Adresshandels-Lobby wieder ein vernünftiges Meldegesetz zu machen", sagte Innenexperte Wolfgang Wieland.
Die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz sprach von einem guten Signal für den Datenschutz. Ihre Fraktion setze nun darauf, dass es nicht nur bei den Ländern, sondern auch im Bundestag eine Mehrheit für die Einwilligungslösung geben werde. Die Linke will mehr. "Das Meldegesetz muss grundsätzlich und nicht nur bei der Frage der Einwilligung geändert werden", mahnte der Innenexperte der Linksfraktion, Jan Korte. Das Datenverscherbeln gehe in dem Entwurf schon viel zu weit. Das Gesetz sei schlecht gemacht. Es dürfe nun keinen faulen Kompromiss im Vermittlungsverfahren geben.
Christiane Jacke, DPA
stern online, 07. September 2012
Original: http://www.stern.de/politik/deutschland/2-forderung-der-laender-vermittlungsausschuss-soll-meldegesetz-korrigieren-1890926.html