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Kritik an Neufassung des Meldegesetzes

Bürger sollen Datenhandel zustimmen müssen

Das umstrittene Meldegesetz soll zwar geprüft und nachgebessert werden, doch Kritiker bemängeln Lücken im neuen Konzept. Sie verlangen, dass Bürger der Weitergabe ihrer Daten direkt zustimmen müssen.

Die geplanten Änderungen am Meldegesetz gehen Datenschützern nicht weit genug. Bei den Vorschlägen gebe es Lücken, sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Gerd Billen, am Dienstag in Berlin. Ein Bündnis des Verbraucherschutzverbands und verschiedener Datenschutzorganisationen verlangt unter anderem, dass Bürger direkt beim Meldeamt erklären sollen, ob sie mit der Weitergabe ihrer Daten einverstanden sind oder nicht. Bislang sei vorgesehen, dass auch Unternehmen diese Einwilligung einholen können. Am Freitag ist das Gesetz Thema im Bundesrat.

Die Ursprungsfassung des Meldegesetzes war auf heftigen Widerstand gestoßen. Es sah vor, dass Meldeämter Namen und Adressen ohne ausdrückliche Einwilligung der Bürger zu Werbezwecken an Firmen hätten weitergeben dürfen. Datenschützer hatten vor ungehindertem Adresshandel gewarnt und gegen die Pläne protestiert. Kritisiert worden war auch, dass die kritisierten Regelungen während des Fußball-EM-Halbfinales Deutschland gegen Italien verabschiedet worden waren, als das Gros der abgeordneten nicht im Plenarsaal war.

Das neue Meldegesetz soll einheitliche Regeln für den Umgang mit Bürgerdaten in den Meldeämtern schaffen. Bislang sind die Details den Ländern überlassen. Der Bundestag hatte das neue Gesetz Ende Juni auf den Weg gebracht, damit aber große Empörung ausgelöst. An der Abstimmung während des Halbfinalspiels der Fußball-EM zwischen Deutschland und Italien hatten sich damals nur wenige Abgeordnete beteiligt.

Vermittlungsausschuss soll Entwurf korrigieren

Inzwischen ist das Vorhaben gestoppt: Der Innenausschuss des Bundesrates plädierte vor einigen Tagen dafür, dass der Vermittlungsausschuss von Länderkammer und Bundestag sich den Entwurf noch einmal vornimmt und korrigiert. Der Bundesrat soll das nun in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause offiziell beschließen.

Billen begrüßte, dass die Ursprungspläne überarbeitet werden. Die geplanten Änderungen seien aber noch immer nicht akzeptabel. Bürger müssten ihr Einverständnis zur Datenweitergabe direkt beim Meldeamt erklären, verlangte er. Nur das biete Schutz. Bei Unternehmen passiere es dagegen immer wieder, dass sich eine Firma eine solche Einwilligung im Kleingedruckten erschleiche.

Das Kampagnennetzwerk Campact warnte, die Meldeämter wären auch schlicht überfordert, wenn sie die Einwilligungserklärungen von Unternehmen noch einmal auf Echtheit überprüfen müssten. "Beim Datenschutz darf es keine Kompromisse geben", mahnte Susanne Jacoby von Campact. "Deshalb brauchen wir ein strenges Meldegesetz."

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz und der Datenschutzverein FoeBuD forderten Nachbesserungen auch an anderer Stelle: Sie wollen ebenso die Meldepflicht in Hotels kippen und sich davon verabschieden, dass Bürger eine Bescheinigung ihres Vermieters vorlegen müssen, wenn sie sich bei der Stadt anmelden. Beide Regelungen seien in ihrer Zweckmäßigkeit fraglich und unnötig.

mlr, DPA

stern online, 18. September 2012
Original: http://www.stern.de/politik/deutschland/kritik-an-neufassung-des-meldegesetzes-buerger-sollen-datenhandel-zustimmen-muessen-1896671.html

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