Neun Organisationen haben dem Bundestag ein Forderungspapier vorgelegt, in dem sie einen besseren Schutz von Daten im Internet verlangen.„Den besten Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch stellt es dar, wenn von vornherein möglichst wenige persönliche Daten erhoben und gespeichert werden“, heißt es in der Stellungnahme.
Persönliche Daten von Kindern und Zeitungsinserenten im öffentlichen Internet, Werbemüll („Spam“), Datenklau („Phishing“) und Dauerüberwachung („Spyware“, „Tracking“) – noch nie waren Deutschlands 42 Mio. Internetnutzer so vielen Datenpannen und Missbrauchsfällen ausgesetzt wie in den letzten Monaten.
Neun Organisationen fordern vom Gesetzgeber nun ein mutiges Gegensteuern: Der Bundestag soll die Sammlung von Informationen über Internetnutzer auf ein Mindestmaß beschränken, verlangen der Chaos Computer Club, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz, der FifF, der FoeBuD, die Humanistische Union, das Netzwerk Neue Medien, das Netzwerk Recherche, der Virtuelle SPD-Ortsverein und der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem gemeinsamen Forderungspapier [1], das vergangene Woche dem Bundestag vorgelegt worden ist.
„Den besten Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch stellt es dar, wenn von vornherein möglichst wenige persönliche Daten erhoben und gespeichert werden“, heißt es in der Stellungnahme. „Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten daher, dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie es im wirklichen Leben weitgehend noch der Fall ist.“ Zur Stärkung der Privatsphäre und des Nutzervertrauens sei es dringend erforderlich, durchzusetzen, dass Internetanbieter so wenige persönliche Nutzerdaten wie möglich sammeln und Nutzer über den Umgang mit ihren Daten wirklich frei entscheiden können. Der Gesetzgeber wird zudem aufgefordert, für mehr Transparenz bei der Aufzeichnung und Speicherung persönlicher Daten im Internet zu sorgen.
Konkret fordert die Stellungnahme die folgenden Gesetzesänderungen, um einen wirksamen Schutz der Internetnutzer vor Datenlecks, Spionage und Datenhandel zu gewährleisten:
1. Erstreckung des Fernmeldegeheimnisses auf die Nutzung von Internetangeboten,
2. Weitergabe von Informationen über Internetnutzer an Behörden nur unter den Voraussetzungen, die für das Abhören von Telefonen gelten,
3. Schaffung von Rechtssicherheit durch Klarstellung, dass der gesetzliche Datenschutz auch für Internet-Protocol-Adressen gilt,
4. Verbot der Erstellung von Nutzerprofilen ohne Einwilligung des Nutzers,
5. Information der Nutzer über die Dauer der Aufbewahrung von Aufzeichnungen über sie,
6. Stärkung des Rechts auf anonyme Internetnutzung durch ein wirksames Koppelungsverbot,
7. Schutz der Verbraucher vor unangemessenen Einwilligungsklauseln, indem klargestellt wird, dass derartige Klauseln der gerichtlichen Kontrolle unterliegen,
8. Ablehnung des - im Regierungsentwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ enthaltenen - Vorschlags, Internetanbietern die verdachtslose, flächendeckende Aufzeichnung des Surfverhaltens zur „Störungserkennung“ zu gestatten.
Wegen der vielen Fälle von Datenmissbrauch im Jahr 2008 sind inzwischen 80% der Bundesbürger „sehr besorgt“ um die Sicherheit ihrer Daten. Einer Umfrage aus dem Jahr 2007 zufolge befürchten 54% der Internetnutzer, dass ihre persönlichen Daten im Internet ungeschützt sind.[3] 31% der Befragten haben schon häufiger auf eine Bestellung im Internet verzichtet, weil sie ihre Daten nicht preisgeben wollten. Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung fordert eine Stärkung des gesetzlichen Datenschutzes.
Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat für Mittwoch Sachverständige eingeladen, um einen Vorschlag der FDP zur Änderung des Internetrechts zu diskutieren. In der Anhörung wird der Jurist Dr. Patrick Breyer die gemeinsamen Forderungen aus Sicht der Nutzer/innen vorstellen.
Social Times, Bielefeld, 03. März 2009
Original: http://www.socialtimes.de/nachricht.php?nachricht_id=14247