Die Mehrheit der Deutschen ist laut einer Umfrage vom Arbeitgeber nicht über die Weitergabe ihrer Lohn- und Gehaltsdaten über ELENA informiert worden.
ELENA steht für den «Elektronischen Entgeltnachweis». Arbeitgeber müssen die Daten seit Jahresanfang direkt an eine zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Eine repräsentative Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen in Mannheim hat nun ergeben, dass 56 Prozent von ihrem Unternehmen darüber nicht in Kenntnis gesetzt wurden. 40 Prozent kennen das neue Gesetz gar nicht.
Im Auftrag des Betriebssoftware-Anbieters Sage in Frankfurt/Main wurden vom 10. bis 17. März 492 abhängig Beschäftigte befragt. Die Stichprobe sei repräsentativ für die wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Angestellten über die Datenweiterleitung zu informieren, bestätigte Rena Tangens vom Datenschützer-Verein Foebud in Bielefeld. Der Verein initiiert und koordiniert eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Verfahren. «Aber meist steht das nur ganz klein links unten auf der Lohnabrechnung - oder anderswo im Kleingedruckten.»
Viele Unternehmen hätten sich eine Aufschub-Erlaubnis geholt, um erst später umstellen zu müssen. Denn das neue Verfahren bringe für die Firmen eine großen bürokratischen Aufwand. «Wir wissen das, weil viele an uns herantreten und erzählen, dass ihr Arbeitgeber erst ab Mai melden wolle», sagte Tangens, «dann aber rückwirkend bis Januar». Positive Beispiele seien Unternehmen, in denen die Angestellten separate Schreiben erhalten - auch das habe es gegeben. «Wir stellen aber auch viel Verwirrung fest», sagte Tangens.
Mit Hilfe der übermittelten Daten sollen die Arbeits- und Sozialämter langfristig schneller und einfacher entscheiden können, ob und in welcher Höhe ein Anrecht auf Sozialleistungen besteht. Neben persönlichen Daten werden bei ELENA unter anderem die Höhe der Bezüge, die Arbeits- und Urlaubstage, Angaben zu Tätigkeit und Arbeitszeit übermittelt. Auch Datenschützer von Bund und Ländern kritisieren das neue Verfahren.
sueddeutsche.de, München, 19. März 2010
Original: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/962706