[Update] Der Bundesrat hat am Freitag das vom Bundestag beschlossene Meldegesetz gestoppt. Alle Länder wollen das von Schwarz-Gelb vorgesehene Verfahren ändern. Unklar ist aber, ob die Zustimmung allein bei der Meldebehörde erteilt wird oder ob auch Unternehmen sie einholen dürfen.
Die Länderkammer beschloss am Freitag in Berlin einstimmig, das Meldegesetz zu stoppen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Alle 16 Länder unterstützten einen Antrag Nordrhein-Westfalens, um das umstrittene schwarz-gelbe Gesetz zu kippen. Der Streitpunkt ist, ob Bürger bei der Weitergabe von Daten für gewerbliche Zwecke ausdrücklich zustimmen müssen oder nur, wie von der schwarz-gelben Koalition im Bundestag vorgesehen, ein Widerspruchsrecht haben. Der Bundesrat verlangt nun die Zustimmungslösung. „Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst.
Meldebehörden sind keine Dienstleister für Adresshändler. Deshalb soll die vom Bund vorgesehene Widerspruchsregelung vom Tisch“, sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) dem Tagesspiegel. „Bürger müssen nicht reagieren, sondern agieren. Damit haben sie es selbst in der Hand, ob sie ihre Adresse zu Werbezwecken oder für Adresshandel preisgeben wollen.“
Die überparteiliche Linie wurde möglich, weil auch von der Union geführte Länder die Zustimmungslösung wollen. Der NRW-Vorschlag sieht auch vor, dass weitergeleitete Daten nach der Nutzung zu löschen sind. „Die Meldebehörden erheben die Daten im öffentlichen Auftrag. Es darf nicht sein, dass sich Adresshändler und Werbeunternehmen hieraus Schattenregister zusammenstellen und am Ende niemand mehr sagen kann, wo die persönlichen Daten kursieren“, sagte Jäger. Bei unrechtmäßiger Verwendung von Meldedaten soll es Bußgelder geben. „Adresshandel ist ein lukratives Geschäft. Wenn wir gegen Verstöße wirkungsvoll vorgehen wollen, brauchen wir die Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen. Ohne Sanktionen bleiben die Verbote ein stumpfes Schwert“, stellte der Minister klar.
Albert Funk
Der Tagesspiegel, Berlin, 21. September 2012
Original: http://www.tagesspiegel.de/politik/melderecht-bundesrat-einig-buerger-sollen-datenweitergabe-zustimmen/7155392.html