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Es war keine Rasterfahndung

Interview: Oberstaatsanwalt Peter Vogt, Initiator von Mikado

VDI nachrichten: Warum handelt es sich bei Ihrem Vorgehen um keine Rasterfahndung?

Vogt: Wir haben keine Täter-, sondern tatbezogene Merkmale aufgeführt. Außerdem haben wir keine Daten von Unschuldigen, sondern nur von denen, die tatsächlich die Tat begangen, also den Betrag bezahlt haben, erhalten. Während wir also zu 100 % die Daten von Tätern bekommen haben, waren von der Rasterfahndung zu Zeiten des RAF-Terrors 99 % Unschuldige betroffen.

VDI nachrichten: Dennoch gibt es bereits ein Dutzend Klagen, die einen gerichtlichen Beschluss herbeiführen wollen. Vogt: Das ist eben Neuland. Hier wird das Gericht darüber entscheiden. Es wird sicherlich durch alle Instanzen gehen.

VDI nachrichten: Ließe sich Ihre Methode auch in anderen Deliktsbereichen anwenden?

Vogt: Ein solches Verfahren kann man nicht jeden Tag führen - das geht von den Ressourcen her nicht. Voraussetzung zudem ist, dass man den Geldtransfer zurückverfolgen können muss, um die eindeutigen Zuordnungskriterien herausarbeiten zu können. Wir haben es jetzt nur für diesen Deliktsbereich ausprobiert, für den ich auch zuständig bin. Die Kreditkartenwirtschaft hat zumal immer bekundet, im Kampf gegen die Kinderpornographie mitarbeiten zu wollen.

VDI nachrichten: Für welche weiteren Delikte wäre die Methode möglich?

Vogt: Wenn im Internet etwa Anabolika angeboten werden über Kreditkarte, könnte man das auch so durchführen.

VDI nachrichten: Es wird kritisiert, dass Sie jetzt nur die Konsumenten, nicht aber die Kinderschänder erwischt haben.

Vogt: Wir haben die Hoffnung nicht aufgegeben, dass wir doch noch an die Hintermänner herankommen.

CSH

VDI-Nachrichten, Düsseldorf, 29. August 2007
Original: http://www.vdi-nachrichten.com/vdi-nachrichten/aktuelle_ausgabe/akt_ausg_detail.asp?source=rubrik&cat=1&id=31545

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