VDI nachrichten: Könnten Staatsanwaltschaften die Mikado-Ermittlungsmethode auch auf andere Deliktsarten anwenden?
Roggan: Ja, sie käme in Betracht bei allen Beschaffensstrafbarkeiten.
VDI nachrichten: Was genau kann man sich darunter vorstellen?
Roggan: Es wäre beispielsweise beim Straftatbestand der Steuerhehlerei möglich. Wenn Sie über das Internet in Polen unverzollte Zigaretten bestellen, dann wären Sie über diese Ermittlungsmethode wie auch im Fall von Mikado ausfindig zu machen.
VDI nachrichten: Welche anderen Fälle wären möglich?
Roggan: Dasselbe Ermittlungsprinzip wäre auch bei Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz denkbar, wenn Sie sich - verbotenerweise - etwa schwere Waffen über das Internet beschaffen - oder auch bei Rauschgiftdelikten. Der Einkauf von Haschisch übers Internet könnte auf diese Weise ebenfalls aufgeklärt werden.
csh
VDI-Nachrichten, Düsseldorf, 29. August 2007
Original: http://www.vdi-nachrichten.com/vdi-nachrichten/aktuelle_ausgabe/akt_ausg_detail.asp?source=rubrik&cat=1&id=31544