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Millionen Kreditkartennutzer im Visier der Ermittler

Internetkriminalität: Daten von 20 Mio. Kreditkartenbesitzern durchsucht - 322 Pädophile identifiziert - Fahndungsprinzip übertragbar

VDI nachrichten, Düsseldorf, 19. 1. 07, pek - Die Operation Mikado war ein bundesweiter Erfolg gegen die Internet-Kinderpornografie. Doch die Ermittlungsmethode bleibt umstritten. Die Meinungen pendeln zwischen "legal" und "Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht". Wie gläsern ist der Mensch und heiligt der Zweck die Mittel?

Gigabyteweise schlimmstes Material - die Fahnder waren entsetzt über die kinderpornografischen Dateien, die sie bei ihren Ermittlungen unter dem Decknamen "Mikado" sicherstellten. Vorangegangen war eine beispiellose Aktion, initiiert vom Hallenser Oberstaatsanwalt Peter Vogt. Die Kontodaten von rund 20 Mio. Kreditkartenbesitzern (Mastercard und Visa) wurden in Zusammenarbeit mit 14 Kreditkartenunternehmen auf zwei Merkmale untersucht: den Überweisungsbetrag von 79,99 $ und das Zielkonto.

Als großer Schlag gegen die Kinderpornografie wurde die Operation Mikado gefeiert, bei der bundesweit 322 Internetnutzer ins Netz gingen, die sich für 79,99 $ das strafbare Ticket in die Welt der Kinderpornografie geleistet hatten. Doch schnell machte der Begriff "Rasterfahndung" die Runde und Datenschützer wie auch der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter sehen durch die Aktion das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet: "Man kann doch nicht das informationelle Selbstbestimmungsrecht von über 20 Mio. Bürgern nur auf die völlig spekulative Aussicht hin verletzen, dass schon einige im Raster hängen bleiben werden." Vetter stellte vor dem Amtsgericht Halle den Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Fahndungspraktiken. Auch mehrere Kreditkarteninhaber haben bereits Rechtsmittel gegen die Operation Mikado eingelegt.

"Bei der Operation Mikado handelte es sich um keine Rasterfahndung", erläutert Vogt, "sondern um ein Auskunftsersuchen nach § 161 der Strafprozessordnung. Wir haben keine Täter-, sondern tatbezogene Merkmale aufgeführt." Die Untersuchung der Daten wurden von den Kreditkartenfirmen selbst durchgeführt, Polizei und Staatsanwaltschaft bekamen nur die Daten der 322 ermittelten Personen.

Auch Harald von Bose, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt, zeigt sich mit dem Vorgehen von Staatsanwaltschaft, Polizei und Kreditkartenunternehmen einverstanden: "Ein Generalverdacht wurde nicht erhoben, weil man sich nur auf die Täter konzentrierte."

Doch bei aller Euphorie über die Ermittlungserfolge hinterlässt die Operation Mikado ein mulmiges Gefühl. "Vielen ist plötzlich klar geworden, dass sie mit ihren ganz normalen Kunden-, Internet- und Kontodaten ins Visier der Ermittler geraten können", meint der stellvertretende schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Johann Bizer. "Dasselbe Ermittlungsprinzip ist übertragbar auf andere Beschaffungsstraftaten", ergänzt Rechtsanwalt Frederik Roggan. So wäre es auch anwendbar bei Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, bei dem Versuch sich schwere Waffen oder Rauschgift über das Internet zu beschaffen, und auch bei Steuerhehlerei, wenn sich z. B. Nutzer über das Internet Zigaretten in Polen bestellen.

VDI nachrichten, Düsseldorf, 19. 1. 07, pek - Die Operation Mikado war ein bundesweiter Erfolg gegen die Internet-Kinderpornografie. Doch die Ermittlungsmethode bleibt umstritten. Die Meinungen pendeln zwischen "legal" und "Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht". Wie gläsern ist der Mensch und heiligt der Zweck die Mittel?

Weitere Brisanz erfährt das Thema "Informationelles Selbstbestimmungsrecht versus Staatliche Ermittlungen" durch die neuen Befugnisse des Verfassungsschutzes. Seit Jahresbeginn dürfen Verfassungsschützer in Nordrhein-Westfalen bei begründetem Verdacht die Festplatten fremder Rechner über das Internet ausspionieren. Zu diesem Zweck plant NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) auch den Einsatz Trojanischer Pferde. Das sind heimlich auf fremden Rechnern installierte Spionageprogramme, mit deren Hilfe der Verfassungsschutz sogar die Kontrolle über den befallenen Rechner übernehmen könnte.

PETER KELLERHOFF

VDI-Nachrichten, Düsseldorf, 29. August 2007
Original: http://www.vdi-nachrichten.com/vdi-nachrichten/aktuelle_ausgabe/akt_ausg_detail.asp?source=rubrik&cat=1&id=31525

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