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Per Kreditkarte überführt

Internetkriminalität: 322 Pädophile gingen der Polizei bei einer beispiellosen Aktion ins Netz - doch heiligt der Zweck die Mittel?

VDI nachrichten, Düsseldorf, 19. 1. 07, pek - Die Operation Mikado war ein bundesweiter Erfolg gegen die Internet-Kinderpornografie. Doch die Ermittlungsmethode bleibt umstritten. Um 322 Straftäter zu identifizieren, wurden die Daten von 20 Mio. Kreditkartenbesitzern durchsucht. "Es war keine Rasterfahndung", sagen die einen, es war "ein Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht", sagen die anderen.

Kinderpornos im Internet für 79,99 $ - so viel kostete die Eintrittskarte in die strafbare Welt der Pädophilie. Wer diesen Betrag per Kreditkarte auf das Konto eines noch unbekannten Webseitenbetreibers überwies, geriet ins Visier der Polizei und bekam Besuch von ihr. "Schon der Versuch der Materialbeschaffung ist strafbar", erklärt Harald von Bose, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt. Bundesweit ermittelten die Fahnder der Staatsanwaltschaft Halle 322 Internetnutzer - mit Hilfe von 14 Kreditkartenunternehmen.

Die "Operation Mikado" löste ein gewaltiges Medienecho aus. "Es kann nicht sein, dass jedes Ermittlungsverfahren mit dieser Methode durchgeführt wird", warnte ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten und mahnte: "Ob eine solche Methode benutzt werden kann, muss von der Schwere des Tatvorwurfs und der Art des Straftatbestandes abhängen."

Der stellvertretende schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Johann Bizer deutete die erhöhte Aufmerksamkeit so: "Vielen ist klar geworden, dass sie mit ihren normalen Kundendaten und Kontodaten ins Visier der Ermittler geraten können." Der Erfolg von "Mikado" zeige eine neue, andere und sehr erfolgreiche Fahndungsmethode, die auf den Daten von Zahlungsverkehr und Geldbewegungen basiere. Die Botschaft sei klar: "Fahndung im Internet ist nicht nur über IP-Adressen, sondern auch über Zahlungsmittel möglich."

Der Hallenser Oberstaatsanwalt Peter Vogt hatte der Ermittlungsgruppe "Mikado" einen elektronischen Steckbrief übergeben: Neben der Überweisungssumme von 79,99 $ waren die Kontonummer und Hausbank des von den Philippinen aus betriebenen Internetportals bekannt.

Die Fahnder baten 14 deutsche Unternehmen, die Visa- und Mastercard-Kreditkarten vertreiben, die Fahndungsdaten mit ihren Kundendatenbanken zu vergleichen. Sie durchsuchten die Daten von 20 Mio. Kreditkarten - mit einem beachtlichen Ergebnis von 322 Treffern. Diese reichten sie an die Ermittler weiter. Dabei handelte es sich um 68 Personen in Nordrhein-Westfalen, 56 in Bayern, 36 in Baden-Württemberg - lediglich zwei sind in Sachsen-Anhalt ansässig.

Um eine Rasterfahndung handelte es sich nicht, erklärte Oberstaatsanwalt Vogt, sondern um ein "Auskunftsersuchen nach § 161 Strafprozessordnung". Inzwischen gingen bei der Staatsanwaltschaft mehrere Klagen von Kreditkartenbesitzern ein, die sich unter Generalverdacht wähnen. Nun muss das Gericht darüber entscheiden, ob das Vorgehen rechtmäßig war.

VDI nachrichten, Düsseldorf, 19. 1. 07, pek - Die Operation Mikado war ein bundesweiter Erfolg gegen die Internet-Kinderpornografie. Doch die Ermittlungsmethode bleibt umstritten. Um 322 Straftäter zu identifizieren, wurden die Daten von 20 Mio. Kreditkartenbesitzern durchsucht. "Es war keine Rasterfahndung", sagen die einen, es war "ein Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht", sagen die anderen.

Datenschützer von Bose sagt: "Wäre es eine Rasterfahndung gewesen, hätte ich informiert werden müssen." Er zeigt sich mit dem Vorgehen einverstanden: "Ein Generalverdacht wurde nicht erhoben, weil man sich auf Täter konzentrierte." Die Staatsanwaltschaft hatte nur bestimmte Kriterien abgefragt und nicht die Vorlage aller Datensätze verlangt. Von Bose: "Es ging also nur um die Treffer, um die Täter zu identifizieren." Hätte die Staatsanwaltschaft wie bei einer Rasterfahndung mit vagen Momenten gehandelt und im Dunklen gefischt, wäre auf die Kreditkartenbesitzer ein Generalverdacht gefallen. In diesem Fall hätte ein Richter das Vorgehen genehmigen müssen.

Bürgerrechtler Padeluun vom Daten- und Verbraucherschutzverein Foebud hält es für "bedenklich, dass die Strafverfolger ohne richterliche Abklärung eine derart umfangreiche Datenfahndung in den Banken erledigen lassen". Er freut sich zwar über den Fahndungserfolg, fürchtet jedoch, dass die Methode nun auch in anderen Bereichen Fuß fasst: "Die vier apokalyptischen Reiter im Internet sind ¿Bilder misshandelter Kinder¿, ¿organisiertes Verbrechen¿, ¿politisch Extreme¿ und ¿Drogen¿. Wenn sie in den Netzen auftauchen, geht es immer darum die Freiheiten der Netze zu beschränken."

Für anders gelagerte Delikte wie etwa Steuerhinterziehung eigne sich die Mikado-Methode nicht. Bizer: "Dazu müssen zum einen hinreichende Anhalte für einen Tatverdacht gegeben sein, zum anderen müssen die Merkmale in einem klaren Zusammenhang mit dem Tatbestand stehen."

Neue Fahndungsansätze versprechen auch die Handy-, E-Mail- und Internetdaten, die ab Jahresmitte für mindestens sechs Monate gespeichert werden. "Die geplante Vorratsdatenspeicherung stellt unbescholtene Bürger unter Generalverdacht", sagt Padeluun. Da die Daten ebenfalls ohne richterlichen Beschluss durchsucht und ausgewertet werden können, befürchtet Padeluun jetzt eine Ausweitung der eben so erfolgreich praktizierten Fahndungsmethode.

CHR. SCHULZKI-HADDOUTI

VDI-Nachrichten, Düsseldorf, 29. August 2007
Original: http://www.vdi-nachrichten.com/vdi-nachrichten/aktuelle_ausgabe/akt_ausg_detail.asp?source=paging&cat=1&id=31543&cp=2

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