Eine Bielefelderin klagt heute vor dem Verwaltungsgericht Minden dagegen, dass die Meldeämter in OWL private Adressen gegen eine kleine Gebühr herausgeben können. Noch heute wird ein Urteil erwartet. Die Frau wollte ihre Adresse zur Weitergabe sperren lassen, doch die Stadt Bielefeld lehnte ihren Antrag auf Auskunftssperre ab. Denn dafür müssten triftige Gründe vorliegen. Und die hat die Klägerin ihrer Meinung nach durchaus. Sie arbeitet bei der Ausländerbehörde der Stadt Bielefeld und hat immer wieder mit Abschiebungen zu tun, soll sogar schon bedroht worden sein. Die Datenschützer Digitalcourage aus Bielefeld glauben, dass die Städte viele Anträge nicht genehmigen, weil eine solche Sperre viel Arbeit macht. Jede Anfrage auf Adressweitergabe muss dann nämlich speziell geprüft werden.
Westdeutscher Rundfunk, Köln, 11. April 2013
Original: http://www.wdr.de/radio/home/nachrichten/chronol.php5?seite=8&q=&suchtyp=and&datum=2013-4-11&tag=11&monat=&jahr=&block=0&herkunftIds=1+3+5+10+20+30+40+110+120+130+140+150+160+170+180+190+200+210