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Freie Infos für freie Bürger

Behördenakten im Internet

Wer den Behörden auf die Finger schauen will, kann das dank des Informationsfreiheitsgesetzes tun. Oft jedoch kostet die Akteneinsicht viel Geld. Seit Mittwoch (08.03.06) sammelt ein Internetportal deshalb bereits eingesehene Amtsdokumente.

Um welche Dokumente geht es? Prinzipiell um alle nicht geheimen Behördenakten auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene. Ein Beispiel: Die Stadt Dortmund führt in einem Kindergarten eine Brandschutzprüfung durch. Obwohl es für die Eltern höchst interessant wäre, die Ergebnisse zu kennen, teilt die Stadt diese nicht mit. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz können die Bürger die Stadt zwingen, Einsicht in die Papiere zu gestatten. In NRW haben die Bürger dieses Recht schon seit 2002. Seit Anfang dieses Jahres gilt es auch auf Bundesebene.

Im Extremfall 1.000 Euro

Die Akteneinsicht kann jedoch im Einzelfall teuer werden. Nach Auskunft des NRW-Innenministeriums kostet die Weitergabe von Akten im Extremfall bis zu 1.000 Euro. Und zwar dann, wenn der Aufwand, den das Amt treiben muss, "außerordentlich" ist, sagt Ministeriums-Sprecherin Dagmar Pelzer. Beispielsweise bei einer umfangreichen Akte mit Dutzenden von Ordnern, in denen Textstellen geschwärzt werden müssten. Im Normalfall koste die Akteneinsicht nur zwischen zehn und 50 Euro. Bei nur wenigen Seiten Text könne das Amt auch lediglich Kopierkosten in Rechnung stellen.

Wem das noch zu viel ist, der kann seit Mittwoch (08.03.06) auf die neue Internetseite des Chaos Computer Clubs und des Vereins zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) schauen. Dort nämlich stellen Bürger, die Akten bereits angefordert haben, Kopien davon der Allgemeinheit zur Verfügung. "Die zum Teil hohen Gebühren schrecken die Menschen davon ab, Akten anzufordern", sagt Axel Rüweler vom FoeBuD. Das widerspreche dem Gesetz und deshalb sei die Seite eingerichtet worden. Die auf der Seite eingestellten Dokumente kann jeder kostenlos herunterladen. Wer selbst Akten zur Verfügung stellen möchte, kann diese per E-Mail, Post oder Fax einschicken. Die Organisatoren prüfen dann, ob es sich wirklich um Akten handelt und stellen die Daten online.

"Anwälte haben grünes Licht gegeben"

Die beiden Vereine haben nach eigener Aussage juristisch prüfen lassen, ob sie die Akten im Internet veröffentlichen dürfen. "Mehrere Anwälte haben uns grünes Licht gegeben", sagt Rüweler. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sagte auf Anfrage von wdr.de, dass grundsätzlich nichts gegen ein solches Internetportal spreche. Ob aber wirklich alle Informationen von Behörden dort veröffentlicht werden dürften, müsse im Einzelfall geprüft werden.

Rüweler jedenfalls ist zuversichtlich, dass das Portal zu einer umfassenden Informationsquelle wird. Der Bürger soll den Behörden auf die Finger schauen können. Bei der Brandschutzprüfung im Kindergarten wie beim Mautvertrag des Bundes mit Toll Collect.

Rainer Kellers

Westdeutscher Rundfunk Online, Köln, 08. März 2006
Original: http://www.wdr.de/themen/politik/recht/informationsfreihet/060308.jhtml?rubrikenstyle=politik

© WWW-Administration, 15 Mar 06