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E-Personalausweis: Daten in Gefahr?

Fragen und Antworten zum neuen E-Personalausweis

Der elektronische Personalausweis kommt 2010. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Praktischen Vorteilen, wie vereinfachten Internetgeschäften, stehen Datenschutz-Probleme gegenüber. Wie sicher ist der neue Ausweis?

Was kann der neue E-Personalausweis?

Der E-Personalausweis verfügt über Muss- und über Kann-Funktionen. Pflicht ist die digitale Speicherung des Lichtbildes. Nicht verpflichtend ist die Speicherung aller auf dem Personalausweis sichtbaren Daten (zum Beispiel Name und Geburtsdatum) sowie der Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger. Möglich ist zudem die Speicherung einer elektronischen Signatur, die die handschriftliche ersetzen kann - etwa bei Vertragsabschlüssen im Internet. Diese Funktion kostet allerdings eine Extra-Gebühr. All diese Daten müssen einerseits für die autorisierten Stellen leicht und unkompliziert verfügbar sein, andererseits aber absolut sicher vor ungefugtem Zugriff.

Wer ist der Hersteller des in meinem E-Personalausweis enthaltenen Hochleistungsverschlüsselungschips?

Erst einmal hat das Bundeskabinett nur über die Einführung des neuen Ausweises entschieden. Nun folgt eine Ausschreibung an Kartenhersteller, die wiederum mit Chipherstellern zusammenarbeiten. Das Rennen ist also offen. Ein heißer Kandidat ist jedoch die Münchner Firma Infineon. Die produziert bereits die Chips, die derzeit in den Reisepässen enthalten sind.

Sind die Daten auf meinem E-Personalausweis wirklich sicher?

"Ja", sagt das Bundesinnenministerium in Berlin. "Niemand kann einfach so auf Ihre Daten zugreifen. Um die biometrischen Daten und die Fingerabdrücke abrufen zu können, benötigen Sie ein spezielles Lesegerät, das ausschließlich staatlichen Stellen vorbehalten bleibt. Für die Authentifizierungsfunktionen im Internet und die die elektronische Signatur müssen Sie jeweils eine PIN eingeben."

"Nein", sagt Florian Glatzner vom FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) in Bielefeld. "Wenn die Verschlüsselung der Daten ähnlich schlecht ist wie derzeit in den Reisepässen, wo diese Technik ja bereits zum Einsatz kommt, ist sie leicht zu knacken. Hacker aus Holland haben das in nur zwei Stunden geschafft."

Was passiert, wenn mein Ausweis gestohlen wird?

Dann greifen Sie zum nächsten Telefon und rufen die zuständige 24-Stunden-Hotline an. Doch auch für den Fall, dass Sie den Diebstahl nicht sofort bemerken, garantiert das Bundesinnenministerium für die Sicherheit Ihrer Daten: "Ohne Ihre PIN kann niemand Ihren Ausweis für den elektronischen Identitätsnachweis nutzen, ebenso wenig Ihre digitale Signatur."

Bei den Chips soll die RFID-Technik (Radio Frequency Identifcation) zum Einsatz kommen. Sie ermöglicht große Distanzen zwischen Chip und Lesegerät. Kann mein Ausweis also ausgelesen werden, ohne dass ich es merke?

"Nein", sagt das Bundesinnenministerium. "Die Chips in den Ausweisen lassen sich nur aus allergeringster Distanz auslesen."

"Ja", sagt Florian Glatzner vom FoeBuD. "Der Chip in den E-Personalausweisen ist zwar passiv, verfügt also über keine eigene Stromquelle. Aber es ist technisch durchaus denkbar, dem Chip einen Impuls zu senden, worauf er Daten zurücksendet. So ließe sich zum Beispiel herausfinden, aus welchem Land der Passinhaber stammt." Eine Information wie diese könnte beispielsweise für terroristische Zwecke missbraucht werden.

Wie sicher ist das Ausweisen im Internet?#

"Sehr sicher", sagt das Bundesinnenministerium. Die Lesegeräte für den Hausgebrauch unterscheiden sich grundsätzlich von den staatlichen. Sie können auf jene Teile des Ausweis-Chips, der die biometrischen Daten speichert, nicht zugreifen. Die übrigen Daten sind durch PIN geschützt.

"Sehr problematisch", sagt Florian Glatzner vom FoeBuD. "Durch den Gebrauch des Ausweises hinterlassen Sie eine Spur im Internet, weil Ihre Daten und die Ihres Geschäftspartners jedes Mal von der staatlichen Zertifizierungsstelle überprüft werden müssen. Ermittlungsbehören könnten so genau verfolgen, wo im Netz Sie sich aufgehalten haben."

Der FoeBuD fordert deshalb ebenso wie Politiker von Bündnis90/Die Grünen und Die Linke entsprechende Änderungen am vorgelegten Gesetzentwurf, um die Privatsphäre der Bürger zu wahren.

Westdeutscher Rundfunk Online, Köln, 23. Juli 2008
Original: http://www.wdr.de/themen/politik/deutschland/glaeserner_buerger/080723.jhtml?rubrikenstyle=computer

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