Datenweitergabe soll nur nach Einwilligung der Bürger erfolgen
Berlin (dapd). Der Bundesrat hat das umstrittene Meldegesetz vorerst gestoppt und zur Nachbesserung in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Das Gesetz erlaubt in der vom Bundestag gebilligten Fassung den Einwohnermeldeämtern, persönliche Daten an Firmen und Adresshändler weiterzugeben, wenn die betroffenen Bürger nicht widersprechen. Die Länderkammer forderte am Freitag, die Datenweitergabe dürfe nur erfolgen, wenn die Betroffenen eingewilligt haben.
Das Meldegesetz war bereits in der Sommerpause heftig in die Kritik geraten. Denn der Bundestag hatte die "Fortentwicklung des Meldewesens" am 28. Juni mit den Stimmen von Schwarz-Gelb verabschiedet. Fünf Minuten zuvor war das EM-Halbfinalspiel Deutschland-Italien angepfiffen worden. Nur wenige Abgeordnete saßen im Plenum. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Darüber gab es anschließend viel Empörung.
Die ursprünglich vorgesehene Regelung, wonach die Datenweitergabe nur nach expliziter Einwilligung der Bürger möglich sein sollte, hatten die zuständigen Bundestagsausschüsse geändert. Der Bundesrat verlangt jetzt eine Rückkehr zu dieser Einwilligungslösung.
Die rheinland-pfälzische Bundesratsministerin Margit Conrad (SPD) sagte, die Bürger müssten darauf vertrauen können, dass ihre dem Staat zur Verfügung gestellten Daten auch geschützt seien. Dem Entwurf zufolge müssten die Bürger aber zusätzlich tätig werden, damit der Datenschutz sichergestellt sei. "Eine Fußball-Europameisterschaft mag zwar vieles erklären, aber entschuldigen tut sie das nicht."
Der schleswig-holsteinische Innenminister Andreas Breitner (SPD) sagte: "Meldedaten gehören nicht auf den Grabbeltisch von Adresshändlern."
Die Linke forderte eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, wie es auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) vor der Bundesratssitzung angekündigt hatte. "Wir brauchen ein Melderecht, das tatsächlich das Grundrecht der Bürger auf informelle Selbstbestimmung vor Profitinteressen schützt", sagte der Abgeordnete Jan Korte. So sollten die Melderegisterauskünfte nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen beim Meldeamt erlaubt sein. Auch müssten die Meldedaten insgesamt auf ein absolutes Minimum beschränkt werden.
Der Bundesrat stoppte ebenfalls eine Neuregelung, mit der Soldaten verpflichtet werden sollten, ab einer Stationierungsdauer von sechs Monaten ihren Erstwohnsitz am Dienstort anzumelden. Der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter, Präsident des Reservistenverbandes, zeigte sich erfreut über die Nachbesserung. Wegen der Bundeswehrreform müssten immer mehr Soldaten aufgrund von Versetzungen zwischen ihrem Dienst- und Wohnort pendeln. "Eine Regelung, wonach der Dienstort nach nur sechs Monaten zum Hauptwohnsitz werden muss, wäre der heutigen Lebenswelt unserer Soldaten nicht gerecht geworden", sagte Kiesewetter.
dapd
Die Welt, 21. September 2012
Original: http://www.welt.de/newsticker/news3/article109378863/Bundesrat-stoppt-Meldegesetz.html