Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass es für die Weitergabe von Flugpassagierdaten durch EU-Mitgliedsstaaten an die USA keine Rechtsgrundlage gibt. Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 hatte die US-Regierung im November 2001 verfügt, dass Fluggesellschaften, die Flüge in die oder aus den USA oder über deren Gebiet durchführen, den US-Zollbehörden einen elektronischen Zugriff auf die Daten ihrer automatischen Reservierungs- und Abfertigungssysteme gewähren müssen.
»Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für all diejenigen, die meinen, dass Terrorismus eine Begründung dafür sein kann, den demokratischen Rechtsstaat aufzugeben«, begrüßt Rena Tangens, erste Vorsitzende des Bielefelder FoeBuD, das Urteil. Tangens sieht in dem Urteil eine Aufforderung an die Politik und staatlichen Datenschützer, »den Zumutungen der Überwachungsfanatiker mit mehr Entschlossenheit und Rückgrat entgegenzutreten.« Dies seien aktuell sowohl bei der geplanten Vorratsdatenspeicherung wie auch der illegalen Neutzung von Personalausweisnummern für die Eintrittskarten der Fußball-WM nötig.
Nun gelte es acht zu geben, dass die USA keine bilateralen Verträge zur Datenweitergabe mit einzelnen Ländern abschließen oder gar die Rechtsgrundlage zuungunsten der europäischen Bürger aufgeweicht wird«, sagt padeluun, zweiter Vorsitzender des FoeBuD. »Wenn kein Land so ein Abkommen unterschreibt, werden die USA auf die Datenabfrage zukünftig verzichten müssen«.
WebWecker, Bielefeld, 31. Mai 2006
Original: http://www.webwecker-bielefeld.de/entry_37361.0.html