Der Staat sammelt Daten von Arbeitnehmern. Er will Bürokratie abbauen und Kosten senken. Datenschützer klagen.
Elena: Wer an eine Schönheit aus der griechischen Mythologie denkt, liegt falsch. Richtig ist: Die Abkürzung steht für das Gesetz zum elektronischen Entgeltnachweis. Es verpflichtet alle Arbeitgeber seit Anfang 2010, die personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter zu sammeln und jeden Monat an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu schicken. Betroffen sind fast 40 Millionen Bürger.
Von 2012 an sollen Ämter die bei der ZSS gespeicherten Daten abrufen, wenn Arbeitnehmer, Beamte oder Soldaten Arbeitslosen-, Eltern- oder Wohngeld beantragen. Die notwendigen Gehaltsbescheinigungen kämen dann direkt aus dem Computer. Das Verfahren soll Bürgern schneller zu ihrem Geld verhelfen und Unternehmen von lästigem Papierkram entlasten.
Jährlich 60 Millionen Bescheinigungen soll Elena überflüssig machen, rechnet das federführende Bundeswirtschaftsministerium vor. Es erwartet für den Staat Einsparungen von etwa 80 Millionen Euro. „Weniger Bürokratie, mehr Effizienz“, heißt es. Erfasst werden Name, Adresse, Entgelt, Steuerklasse, Sozialbeiträge, Arbeitsverhältnis, Arbeitszeit, aber auch Fehlzeiten, Kündigungen und deren Grund, zählt Rena Tanges vom Datenschutz-Verein FoeBud (Der Verein setzt sich seit 1987 Datenschutz und Bürgerrechte ein.) auf.
FoeBud klagt gegen Elena vor dem Bundesverfassungsgericht „Was passiert, wenn als Kündigungsgrund ,Arbeitsverweigerung’ genannt wird und das Arbeitsamt dem Betreffenden sagt: ,Sie bekommen keine Stelle. Stellen Sie sich auf Hartz IV ein’?“
Arbeitnehmer können die Weitergabe kaum verhindern, weil das Gesetz kein Widerrufsrecht vorsieht. Der Teilnehmer habe „keinen Rechtsanspruch, um die Übermittlung zu verhindern“, heißt es. Verweigerer müssen wohl damit rechnen, kein Geld (beispielsweise Arbeitslosengeld) zu bekommen.
Unternehmen können der Meldepflicht ebenfalls kaum entkommen: „Es droht ein Bußgeld“ – laut Gesetz liegt es bei bis zu 25 000 Euro. Welche Angaben bei der ZSS liegen, erfahren Arbeitnehmer 2012. Erst dann können sie kontrollieren, ob alles seine Richtigkeit hat. Erforderlich sein wird ein qualifiziertes Signaturzertifikat auf einer Plastikkarte
Monika Hillemacher
Westdeutsche Zeitung - newsline, Düsseldorf, 21. Juni 2010
Original: http://www.wz-newsline.de/?redid=866061