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Datenhandel: Meldegesetz soll verschlimmbessert werden

Das Meldegesetz soll im Vermittlungsausschuss verhandelt werden, besser wird es dort nicht. Was der Bundesrat plant, würde Datenhandel fördern und Bürger benachteiligen.

Der Protest gegen das geplante "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortg)" wird so schnell nicht aufhören. Am kommenden Freitag wird der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen, um sich mit dem Bundestag über den umstrittenen Gesetzentwurf zu einigen. So soll es nach dem Willen des Bundesrates nun doch die Möglichkeit für Bürger geben, die Herausgabe ihrer Daten an Adresshändler oder Werbetreibende zu verhindern. Allerdings in einer geradezu haarsträubend verbraucherfeindlichen Variante.

Ein Blick zurück: Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung einen Entwurf für eine Neufassung des Meldegesetzes vorgelegt. Darin enthalten war eine sogenannte Opt-in-Lösung. Bürger sollten demnach gefragt werden, ob sie einverstanden sind, dass die Wirtschaft ihre Daten zu gewerblichen Zwecken nutzt. Der Entwurf für den Paragrafen 44 beinhaltete den Satz: "Die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke a) der Werbung oder b) des Adresshandels, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt."

Diese Opt-in-Lösung war aber in der letztlich vom Bundestag verabschiedeten Version ins Gegenteil verkehrt worden – in eine Opt-out-Variante: Nur wer ausdrücklich widerspricht, dessen Daten dürfen nicht herausgegeben werden, gefragt werden müsste demnach niemand mehr. Zudem sollte der Widerspruch nicht gelten, "wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden". Die Art und Weise, in der die versprochene Verbesserung wieder zurückgenommen wurde – in einer 57-sekündigen Abstimmung im fast leeren Bundestag während des deutschen Halbfinalspiels der Fußball-EM – sorgte für lautstarke Empörung.

Was folgte, ließ Daten- und Verbraucherschützer hoffen: Die Bundesregierung distanzierte sich von der verabschiedeten Fassung und mahnte eine Änderung im weiteren parlamentarischen Verfahren an. Und so schien es zunächst, als ob der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen und dort die Opt-in-Lösung wieder einführen würde. So jedenfalls meldete es heise online unter Berufung auf entsprechende Änderungsanträge aus dem federführenden Innenausschuss der Länderkammer.

Doch die Ausschussempfehlung des Bundesrats, seit einigen Tagen online einsehbar, enthält zwar wieder einen Vorschlag für eine Opt-in-Lösung. Doch die hilft nicht den Bürgern, sondern nur den Unternehmen, die an den Adressen interessiert sind.

Entscheidend sind zwei neue Worte im Paragrafen 44: "ihr gegenüber". Der ganze Satz lautet in der Empfehlung: "Die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke a) der Werbung oder b) des Adresshandels, es sei denn, dass die betroffene Person ihr gegenüber in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt hat."

Wenn es nach dem federführenden Innen- sowie dem Rechtsausschuss geht, sollen also nicht die Meldeämter die Einwilligung in die Datenweitergabe einholen, sondern die Unternehmen. "Auf Verlangen sind der Meldebehörde entsprechende Nachweise vorzulegen", heißt es in dem Papier weiter.

Nachträglicher Widerspruch wäre extrem aufwendig

Eine solche Lösung hat für den Bürger nur Nachteile, kritisiert das Bündnis "Meine Daten sind keine Ware". Es besteht aus der Verbraucherzentrale Bundesverband, den Datenschutzaktivisten vom FoeBuD, der Deutschen Vereinigung für Datenschutz sowie der Kampagnenplattform Campact. Das Bündnis beklagt, Unternehmen würden solche Einwilligungen oft in den Nutzungsbedingungen ihrer Websites oder in Onlinegewinnspielen verstecken. Zudem seien die meisten Meldeämter personell gar nicht in der Lage, jedes Mal die Rechtmäßigkeit dieser Einwilligungen zu überprüfen. Da die Prüfung auch nur "auf Verlangen" der Behörde stattfinden soll, könnten manche Firmen auch versucht sein, erst gar keine einzuholen – und es bei der Adressabfrage einfach darauf ankommen zu lassen.

Profitieren würden hingegen die Adresshändler und Direktmarketing-Firmen, die weiterhin ihre Karteien füllen und einmal gesammelte Daten auch weiterverkaufen könnten. Auch den Städten und Kommunen würde das Modell nützen, weil sie für die Herausgabe der Daten Geld verlangen. Wie viel Geld, hat Spiegel Online erfragt: Demnach haben 28 Städte allein im Jahr 2011 zusammen rund 12 Millionen Euro mit Melderegisterauskünften eingenommen.

Die Bürger dagegen hätten das Nachsehen: Sie müssten, um den Datenhandel einzudämmen, ihre Einwilligung bei jedem einzelnen Unternehmen widerrufen – sofern sie die überhaupt wissentlich gegeben haben. "Vollkommen praxisfremd und unangemessen", urteilt das Datenschutzbündnis.

Protest vor dem Bundesrat geplant

Die Aktivisten wollen deshalb den Druck auf den Bundesrat aufrechterhalten: Campact hat fast 200.000 Unterschriften gegen das Meldegesetz in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung gesammelt. Am Freitag sollen sie den Ministerpräsidenten vor der Bundesratssitzung übergeben werden.

Den Donnerstag, den 20. September, hat die Piratenpartei zum OptOutDay ausgerufen: Auf der Website zur Aktion hat sie die Formulare der Bundesländer gesammelt, mit deren Hilfe die Bürger derzeit zumindest teilweise Einspruch gegen die Herausgabe ihrer Daten einlegen können. Am Donnerstag sollen möglichst viele Bürger mit den ausgefüllten Formularen zu ihrem Meldeamt gehen. In rund 60 Städten und Kommunen sind solche Aktionen geplant.

Es ist bereits der dritte OptOutDay seit 2009, den die Partei veranstaltet. Es liegt nun am Bundesrat, einen vierten unnötig zu machen.

Patrick Beuth

Zeit Online, 18. September 2012
Original: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-09/bundesrat-meldegesetz-widerspruch/seite-1

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