FoeBuD e.V.  ·  Marktstraße 18  ·  D-33602 Bielefeld
http(s)://www.foebud.org  ·  foebud@bionic.zerberus.de

Datenhandel: Bundesrat will Meldegesetz nachbessern

Die Länderkammer hat beschlossen, das umstrittene Meldegesetz im Vermittlungsausschuss zu überarbeiten. Ein Kompromiss könnte am Ende dennoch zu Lasten der Bürger gehen.

Das umstrittene Meldegesetz wird nicht in der vom Bundestag beschlossenen Fassung umgesetzt: Der Bundesrat ruft wie erwartet den Vermittlungsausschuss an, um den Gesetzentwurf nachzubessern. Das Ziel ist eine Opt-in-Lösung für den Datenhandel: Bürger sollen ausdrücklich einwilligen müssen, bevor Meldeämter ihre Daten etwa an Adresshändler verkaufen dürfen. So hat es die Länderkammer am Freitag einstimmig beschlossen.

Das Gesetz hätte in der vom Bundestag gebilligten Fassung den Einwohnermeldeämtern erlaubt, persönliche Daten wie Namen und Anschrift an Firmen und Adresshändler weiterzugeben, wenn die betroffenen Bürger dem nicht ausdrücklich widersprechen. Das wäre die Opt-out-Lösung gewesen.

Unklar ist noch, wer künftig die Einwilligung der Bürger einholen soll – die Meldeämter oder jedes Unternehmen, das die Daten verwenden will. Letzteres steht in den Ausschussempfehlungen des Bundesrates und wäre nicht unproblematisch.

Denn Datenschutzaktivisten befürchten, dass Unternehmen solche Einwilligungen einfach in den Nutzungsbedingungen ihrer Websites oder in Onlinegewinnspielen verstecken könnten. Wer da mitmacht und das Kleingedruckte nicht genau liest, erklärt sich in so einem Fall – ohne es zu merken – damit einverstanden, dass ein Unternehmen seine persönlichen Daten beim Meldeamt kaufen kann.

Das wäre zwar nach Paragraf 4a des Bundesdatenschutzgesetzes unwirksam, wie Rechtsanwalt Thomas Stadler schreibt. Die meisten Meldeämter dürften personell aber nicht in der Lage sein, jedes Mal die Rechtmäßigkeit dieser Einwilligungen zu überprüfen. Da es auch keine Pflicht zu dieser Prüfung geben soll, könnten manche Firmen auch versucht sein, erst gar keine Einwilligung einzuholen – und es bei der Adressabfrage einfach darauf ankommen zu lassen.

Das befürchtet auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar: "Es darf nicht passieren, dass Firmen eine Einwilligung in die Abfrage der Meldedaten im Wust der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstecken oder mit der Zustimmung zu Internet-Nutzungsbedingungen koppeln", sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Für die Unternehmen wäre das die bequemste Lösung. Das Nachsehen hätten die Bürger: Sie müssten bei jedem einzelnen Unternehmen, das ihre Daten verwendet, Widerspruch einlegen.

Bundesrat und Bundestag müssen nun im Vermittlungsausschuss klären, wer die Einwilligungen einholen soll. Im datenschutzfreundlichsten Fall wären es die Meldeämter.

Patrick Beuth

Zeit Online, 21. September 2012
Original: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-09/bundesrat-meldegesetz-vermittlungsausschuss

© WWW-Administration, 24 Sep 12